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ortstermin

[amtssprachlich; juristischer Begriff]:

„... gerichtlicher Termin außerhalb des Gerichts, bes. zur Augenscheinnahme und Aufklärung eines Sachverhaltes“
(dtv-Lexikon 90:102).

„... Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens“ (Duden)

„… in Abgrenzung zur richterlichen Augenscheinnahme, bei der es etwa um die Rekonstruktion eines Tat- oder Unfallhergangs geht, besteht beim Ortstermin ein Anhörungsgebot.“
(OLG Celle)

Seit 2006 arbeiten Börries v. Detten und Antje Havemann für einzelne Projekte als Team "ortstermin" zusammen. Unser Themenschwerpunkt in Theorie und Praxis ist die Erlebbarkeit öffentlicher, alltäglicher Stadträume und die Möglichkeit ihrer Aufwertung durch Gestaltung bzw. Kunst.