ortstermin
[amtssprachlich; juristischer Begriff]:
„... gerichtlicher Termin außerhalb des Gerichts, bes. zur Augenscheinnahme und Aufklärung eines Sachverhaltes“
(dtv-Lexikon 90:102).
„... Gerichtstermin am Tatort, Ort des Geschehens“ (Duden)
„… in Abgrenzung zur richterlichen Augenscheinnahme, bei der es etwa um die Rekonstruktion eines Tat- oder Unfallhergangs geht, besteht beim Ortstermin ein Anhörungsgebot.“
(OLG Celle)